Selbständige Stiftung

Der gute Zweck profitiert dauerhaft

In einer selbstständigen Stiftung dient Ihr Vermögen einem bestimmten guten Zweck. Dabei entscheiden allein Sie, ob Ihre Stiftung zum Beispiel einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck begünstigen soll. Ihr Lebenswerk bleibt dabei erhalten: Das Stiftungsvermögen wird ertragreich angelegt. Allein die erwirtschafteten Gewinne finanzieren den Stiftungszweck.

Der Staat will es ganz genau wissen

Da Ihre selbstständige Stiftung ein sogenanntes "eigenständiges Rechtssubjekt" ist, hat sie sowohl Rechte als auch Pflichten und wird staatlich kontrolliert: So muss Ihre Stiftung zunächst von der staatlichen Stiftungsaufsicht anerkannt werden. In unser Region übernimmt die Bezirksregierung in Arnsberg diese Aufgabe. Sowohl die Stiftungsaufsicht als auch das Finanzamt dürfen Ihre Stiftung prüfen, um zum Beispiel festzustellen, ob Ihre Stiftung tatsächlich gemeinnützig ist.

Selbstständig gestaltet, selbstständig verwaltet

Eine selbstständige Stiftung gestaltet und organisiert sich selbst Aufgaben, die von der Stiftungsverwaltung übernommen werden. Die dabei entstehenden Kosten werden aus den Erträgen des Stiftungsvermögens bezahlt. Die Mindestgröße für eine selbstständige Stiftung beträgt 50.000 Euro.

Sie sehen: Bei der Planung und Errichtung einer Stiftung sind zahlreiche Details zu beachten und viele gesetzliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erklären Ihnen gern unsere Stiftungsberater/innen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter.

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