ARCHEMED-Stiftung
Die Stiftung führt den Namen „ARCHEMED-Stiftung“.
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der treuhänderischen Verwaltung durch den Verein ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e.V., Hansastraße 5-7, 59494 Soest eingetragen beim Amtsgericht Arnsberg im Vereinsregister 1202 und wird durch diese folglich im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Die Stiftungs ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung des Vereins ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e.V. und die ideelle und materielle Förderung der Ziele und Aufgaben des Vereins ARCHEMED - Ärzte für Kindert in Not e.V., zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke, vor allem des Zweckes, medizinische und humanitäre Hilfe für Kinder in Krisengebieten und Entwicklungsländern zu leisten.
Der Stiftungszweck soll insbesondere aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens, aus Zuwendungen, aus freiwilligen Spenden sowie aus den Erträgen von Zustiftungen erfüllt werden. Die ARCHEMED-Stiftung wird zu diesem Zweck Zustiftungen sammeln und deren Verwaltung druch den Stiftungsträger anbieten.
Die ARCHEMED-Stiftung will zudem das Interesse an der Arbeit des Vereins ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e.V. in der Öffentlichkeit wecken und zur Mithilfe anregen und beitragen. Über Projekte des Vereins können Sie sich hier informieren!
Die Stiftung kann auch weitere Maßnahmen durchführen,
die zur Verwirklichung des Stiftungszweckes geeignet sind.
Stiftungsorgan
Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Der Stiftungszweck wird ausschließlich verwirklicht durch den vorgenannten Förderzweck
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die ARCHEMED-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt der Stiftung unterstützen möchten, vermerken Sie bitte auch den Verwendungszweck.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.