Zum Andenken an die verstorbene Soesterin Elfriede Suppe (1908 - 1996) welche dem Hospiz-Gedanken nahestand, wurde die rechtsfähige Stiftung „Elfriede-Suppe-Stiftung“ mit dem Sitz in Soest eingerichtet.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Elfriede-Suppe-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.