Heilig-Kreuz-Soest-Stiftung
Die Heilig-Kreuz-Soest-Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die vom Finanzamt als gemeinnützig und steuerbegünstigt anerkannt ist. Somit können Zustiftungen und Spenden in der persönlichen Einkommensteuererklärung als steuermindert geltend gemacht werden.
Die Stiftung sammelt Kapital, das immer erhalten bleibt und nicht angetastet wird. Dem guten Zweck, der in der Satzung festgelegt ist, dienen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige, kirchliche und karitative Zwecke und ist selbstlos tätig.
Die Heilig-Kreuz-Soest-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, die Bereitschaft von Gemeindemitgliedern und Gruppen zu wecken, sich ehrenamtlich einzusetzten. Das persönliche Engagement auf möglichst vielen Gebieten des Gemeindelebens soll angeregt werden.
Stiftungszweck
Die Stiftung trägt dazu bei, dass Heilig-Kreuz als lebendige und aktive Gemeinde erhalten bleibt. Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass seelsorgliche und sozial-karitative Aufgaben der Kirchengemeinde einschließlich des Kindergartens "Heilig-Kreuz" finanziell begleitet werden. Außerdem wird der Erhalt der Gebäude und der umliegenden Flächen gefördert. Dazu zählt auch die Beschaffung von Mitteln für diese Aufgaben.
Spenden und Zustiftungen
Wer sein Vermögen oder Teile seines Vermögens einsetzten möchte, um gemeinnützige Zwecke zu fördern, der kann dies mit einer Spende bzw. einer Zustiftung an die Heilig-Kreuz-Soest-Stiftung tun. Durch eine Zustiftung erweitert sich das Stiftungsvermögen. Wer den Wunsch hat, dass eine Zuwendung möglichst bald mit vollem Betrag eingesetzt wird, kann den Weg einer Spende wählen.
Stiftungsorgan
Die Stiftung wird von einem Kuratorium mit fünf Gemeindemitgliedern geleitet. Dieses beschließt, wie die zur Verfügung stehenden Gelder eingesetzt werden.
Pfarrer Friedhelm Geißen, 1. Vorsitzender, Tel.: 02921/61010
Reiner Henneken, 2. Vorsitzender
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Der Stiftungszweck wird ausschließlich verwirklicht durch den vorgenannten Förderzweck