Soester Lichtblicke-Krebsforschungsstiftung
Die Stiftung führt den Namen „Soester Lichtblicke-Krebsforschungsstiftung“.
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigen Zwecke
- des Kloster Paradiese Krebshilfe e.V., Im Stiftsfeld 1, 59494 Soest
- der "Förderung Krebsforschung NRW e.V." Volmerswerther Straße 20, 40221 Düsseldorf
- der IFZ-Fördervereinigung e.V., Virchowstr. 173, 45122 Essen.
Die aufgeführten Körperschaften werden zu gleichen Teilen begünstigt. Fällt eine der drei steuerbegünstigten Körperschaften weg, tritt an deren Stelle die Deutsche Krebshilfe e.V., Buschstraße 32, 53113 Bonn, die die Mittel zweckgebunden im Bereich Wissenschaft und Forschung einzusetzen hat.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Spenden und Zustiftungen
Die Stiftung ist berechtigt, Spenden und andere Zuwendungen entgegenzunehmen. Sie darf um Zustiftungen, Spenden und andere Zuwendungen werben.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.