Stiftung der Sparkasse SoestWerl zur Förderung von Jugend und Sport
Aus Anlass ihres 175-jährigen Geschäftsjubiläums im Jahre 1999 hat die Sparkasse Soest die Stiftung zur Förderung von Jugend und Sport ins Leben gerufen.
Gemäß unserem Jubiläumsmotto “Mitten im Leben” möchten wir deutlich machen, dass wir uns für die Belange der Menschen vor Ort engagieren und einsetzen.
Deshalb werden die Stiftungserträge aus der Anlage dieses Stiftungsvermögens sowie auch Spenden Dritter regelmäßig zur Verwirklichung der gewählten gemeinnützigen Ziele im Geschäftsgebiet der Sparkasse verwandt.
DAS LIEGT UNS AM HERZEN
Als kommunal verankertes Kreditinstitut fühlen wir uns der heimischen Region und seiner Entwicklung in besonderer Weise verbunden. Wir betrachten die regional ausgerichtete Förderung als eine Aufgabe, an deren Lösung mitzuwirken wir aufgefordert sind.
Durch unsere Stiftung möchten wir dazu beitragen, die gesellschaftlich besonders bedeutsamen Bereiche Jugend und Sport in ihren vielfältigen Möglichkeiten der Entfaltung zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Stiftungszweck
Wir unterstützen und fördern z.B.:
Die Stiftung fördert ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Der Reigen möglicher Förderzwecke spannt sich von der Unterstützung von Kindergärten, Jugendbegegnungsstätten und Jugendgruppen bis zur Förderung von Sportvereinen, vor allem in Bezug auf den Jugendbereich und Maßnahmen des Breiten- und Amateurleistungssports.
Auch Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Freizeitgestaltung sowie der Ehrung verdienter Sportler und ehrenamtlicher Funktionsträger im Sport mit Vorbildfunktion zählen zum Kreis der möglichen Förderzwecke.Als Nachweis der Gemeinnützigkeit ist eine Kopie des gültigen Freistellungsbescheides zur Körperschaftssteuer des zuständigen Finanzamtes einzureichen. Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Stiftungsorgan
Organ der Stiftung ist ein Kuratorium und der Stiftungsvorstand
Förderantrag
Spenden und Zustiftungen
SIE MÖCHTEN DIE STIFTUNG UNTERSTÜTZEN?
Sie haben die Möglichkeit, die Stiftung bei der Umsetzung ihrer gemeinnützigen Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Sport zu unterstützen.
Überweisen Sie bitte Ihre Spende auf das unten angegebene Konto bei der Sparkasse SoestWerl.
Sie erhalten dann eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung.
SIE MÖCHTEN SELBER STIFTER/IN WERDEN?
Jugendförderung und Sportförderung sind bedeutende gesellschaftliche Handlungsfelder -auch für die Gegenwarts- und Zukunftsgestaltung in der heimischen Region. Mit einer Zustiftung in die bestehende Sparkassen-Stiftung engagieren Sie sich dauerhaft für die Förderung und Entwicklung dieser Bereiche. Das von Ihnen der Stiftung zur Verfügung gestellte Kapital wird wie das übrige Stiftungsvermögen verzinslich angelegt und die Erträge hieraus regelmäßig für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Stiftungszwecke eingesetzt. Auch bei einer Zustiftung profitieren Sie von den mit dem Stiftungskonzept verbundenen steuerlichen Vorteilen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Zustiftung beispielsweise auch im Rahmen einer eigenen Nachlassplanung vorzusehen.
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung der Sparkasse SoestWerl zur Förderung von Jugend und Sport finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Falls Sie ein bestimmtes Projekt der Stiftung unterstützen möchten, vermerken Sie bitte auch den Verwendungszweck.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sei hier downloaden
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.