Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts in der treuhänderischen Verwaltung der DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH in Neuss, und wird folglich von dieser im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten. Stifter im Sinne der Satzung ist der Förder- und Veranstaltungsgemeinschaft Silvesterlauf e.V. in Soest.
Die Stiftung hat ehrgeizige Ziele! Den Silvesterlauf von Werl nach Soest unsterblich zu machen und die Spendenfähigkeit nachhaltig zu sichern, das sind die Motive der Stiftung Gutes erlaufen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Getragen durch den Silvesterlauf kann insgesamt auf eine beeindruckende Spendenbilanz verwiesen werden. Das Spendenvolumen dieser Charity-Veranstaltung beträgt über eine Million Euro.
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Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stiftung Gutes erlaufen finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung an, ob es sich um eine Spende oder um eine Zustiftung handeln soll.
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.