Stiftung  "Kinder der Gemeinde Möhnesee"


Die Stiftung führt den Namen Stiftung "Kinder der Gemeinde Möhnesee".

Sie ist eine selbständige Stiftung im Sinne des § 2 Stiftungsgesetz NRW.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

 

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