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Die Stadt Soest errichtete unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die "Stiftung Kulturstadt Soest" als rechtsfähige Stiftung bürgerllichen Rechts mit Sitz in Soest. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.