Stoffel-Haus-Stiftung
Im Jahre 2010 wurde die Stoffel-Haus-Stiftung in Bad Kissingen ins Leben gerufen.
Die Stiftung führt den Namen "Stoffel-Haus-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Stiftungszweck
Die Stiftung fördert die Arbeit der "Lebenshilfe für geistig Behinderte Bad Kissingen e.V.", indem sie das Stiftungsvermögen der Lebenshilfe für geistig Behinderte Bad Kissingen e.V. zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 der Vereinssatzung vom 03.10.1986 und den Bestimmungen der Stiftungssatzung zur Nutzung zur Verfügung stellt.
Förderantrag
Förderantrag nicht möglich
Stiftungsorgane
Organe der Stiftung sind
- der Stiftungsvorstand
- das Stiftungskuratorium
Unser Konto für Spenden und Zustiftungen
Wenn Sie die Stoffel-Haus-Stiftung finanziell unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Überweisung auf das nachstehend angegebene Konto.
Spenden, Zustiften – der Unterschied?
Spenden fließen zeitnah und in vollem Umfang in den Stiftungszweck der Stiftung.
„Zustiften“ heißt, Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Dieses kann ggf. durch weitere Zustiftungen aufgestockt werden.
Wichtig:
Für Spenden/Zustiftungen bis € 300,- genügt als Nachweis ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für Geldspenden, diesen können Sie hier downloaden:
Für Spenden/Zustiftungen von mehr als € 300,- fordern Sie einen Zuwendungsnachweis direkt bei der Stiftung an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontatkformular.