Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist die Unterhaltung, Bestandssicherung und Weiterentwicklung des historisch-baulichen Erbes der Stadt Werl, insbesondere des historischen Stadtkernes.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuschüsse zur Unterhaltung denkmalgeschützter, öffentlicher Gebäude.
Förderfähig im Sinne des Stiftungszweck sind:
a) Maßnahmen zur Bauunterhaltung wie z.B. Restaurierung von Fassaden oder Aufwertung des Umfeldes historischer Bereiche,
b) Maßnahmen zur Bestandssicherung wie z.B. die Abwendung akuter Einsturzgefahr oder Analysen historischer Bausubstanz,
c) Maßnahmen zur Weiterentwicklung wie z.B. der Hervorhebung von historischen Elementen oder der Erarbeitung von Nutzungskonzepten für Baudenkmäler.
Über die näheren Einzelheiten einer möglichen Zustiftung stehen Ihnen die Berater/innen der Stiftungsgemeinschaft DerAnStifter gerne zur Verfügung.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.